Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung gilt für die Website steuerberater-vogel.de sowie für die eigenständigen Auftritte smartcare.tax und verfahrensdokumentation.digital. Alle drei werden von der Steuerberatungsgesellschaft Michael Vogel mbH betrieben.
Ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf eine Kanzleiwebsite mit Onlineterminbuchung anzuwenden ist, ist eine Frage des Einzelfalls (§ 1 Abs. 3 BFSG). Unabhängig davon halten wir die nachstehenden Angaben für geboten.
Stand der Umsetzung
Als Maßstab dienen uns die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Stufe AA — der Standard, auf den sich auch die deutschen Vorgaben beziehen. Geprüft haben wir selbst, nicht durch eine unabhängige Stelle. Deshalb sagen wir keinen Konformitätsgrad zu, sondern beschreiben, was umgesetzt ist und wo die Website an Grenzen stößt.
Eigene Prüfung aller Seiten auf Kontrastwerte, Bedienbarkeit mit der Tastatur, technische Auszeichnung der Inhalte, Schriftgrade und Größe der antippbaren Flächen. Zuletzt durchgeführt im August 2026.
Was wir umgesetzt haben
Die folgenden Punkte gelten für alle Seiten:
- Jede Seite beginnt mit einem Sprunglink, der die Navigation überspringt, und trägt einen ausgezeichneten Hauptbereich.
- Die Navigation lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Untermenüs öffnen bei Fokus, die Esc-Taste schließt sie.
- Alle Bedienelemente zeigen bei Tastaturbedienung einen zweifarbigen Fokusrahmen, der auf hellem und dunklem Grund sichtbar ist.
- Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, erhält die Inhalte ohne Einblendungen und ohne weiches Scrollen.
- Antippbare Flächen auf dem Telefon messen mindestens 44 Pixel.
- Alle Bilder tragen beschreibende Alternativtexte, dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
- Die Beschriftungen des Kontaktformulars sind mit ihren Feldern verknüpft, Pflichtfelder sind auch technisch als solche gekennzeichnet.
- Keine Schrift ist kleiner als 11 Pixel.
Bekannte Einschränkungen
Wir benennen die Punkte, die wir kennen und noch nicht gelöst haben:
- Goldfarbene Beschriftungen auf hellen Flächen erreichen einen Kontrast von 2,5:1 statt der geforderten 4,5:1. Betroffen sind die kleinen Marken über den Überschriften. Der Text daneben und darunter ist davon nicht betroffen; die Information ist an jeder Stelle auch aus der Überschrift ersichtlich.
- Das Kontaktformular übergibt die Anfrage an das E-Mail-Programm des Geräts, statt sie selbst zu versenden. Wer kein E-Mail-Programm eingerichtet hat, muss auf Telefon oder die angegebene Adresse ausweichen.
- Eingebundene Fremddienste — die Terminbuchung läuft über Microsoft Bookings, der Zugang zur Verfahrensdokumentation über ein eigenes Portal. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.
- Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht aus.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen ein Inhalt nicht zugänglich, schreiben oder rufen Sie uns an. Wir nennen Ihnen die Information auf dem Weg, der für Sie funktioniert — telefonisch, per E-Mail oder im Gespräch in der Kanzlei.
Wir bearbeiten Rückmeldungen zur Barrierefreiheit wie jede andere Anfrage an die Kanzlei. Eine feste Frist sagen wir nicht zu.
Wenn wir nicht weiterhelfen
Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine befriedigende Antwort, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden. Sie ist für alle Bundesländer zuständig und beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Magdeburg angesiedelt.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Überwachungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Vor Veröffentlichung zu prüfen: die Kontaktdaten der Marktüberwachungsstelle in Abschnitt 06 — die einzige Stelle, die noch offen ist. Ein Konformitätsgrad wird bewusst nicht angegeben.